Wer verordnet Logopädie? Wer übernimmt die Kosten?
Die Verordnung einer logopädischen Therapie erfolgt durch Allgemeinärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte, Kinderärzte, Neurologen, Phoniater und Pädaudiologen, sowie durch Zahnärzte und Kieferorthopäden.
Die logopädische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
In der Regel werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, jedoch wird vom Gesetzgeber eine Zuzahlung vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung befreit. In Einzelfällen werden auch Erwachsene von der Zuzahlung befreit. Dies richtet sich nach den Gesamtausgaben im Medizin- und Heilmittelbereich und wird bei den entsprechenden Krankenkassen durch den Patienten direkt beantragt.